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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18   

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https://dejure.org/2018,55382
LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18 (https://dejure.org/2018,55382)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18 (https://dejure.org/2018,55382)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18 (https://dejure.org/2018,55382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 ; GKG § 45
    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 ; GKG § 45
    Begriff des Gegenstandes § 45 GKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des Gegenstandes § 45 GKG; Wirtschaftliche Werthäufung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Identität im Rahmen eines Kündigungsantrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18
    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).(Rn.7).

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 440/94

    Vergleichswert bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18
    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).(Rn.10).

    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13

    Streitwert - Bestandsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18
    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).(Rn.10).

    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).

  • LAG Saarland, 04.09.2007 - 2 Sa 107/05
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18
    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).(Rn.10).

    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 26 Ta 6012/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) - keine

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18) und 17 Ta (Kost) 6105/18).

    Der Kläger erhielte keinen wirtschaftlichen Mehrwert bei Neuabschluss des identischen (Alt-)Arbeitsvertrages (so die inzwischen gefestigte Rspr. der Kostenkammern des Landesarbeitsgerichts, LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18 und 17 Ta (Kost) 6111/18).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag - Kündigungsschutzverfahren -

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18) und 17 Ta (Kost) 6105/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2019 - 26 Ta 6086/19

    Gegenstandswert bei überholenden Kündigungen zu unterschiedlichen, aber auch zum

    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).

    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2021 - 26 Ta 6181/21

    Streitwert - Addition - Kündigungsschutzantrag - (Hilfs-)Antrags auf

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 17 Ta (Kost) 6105/18 und 26 Ta (Kost) 6136/18; BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).(Rn.14).

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18) und 17 Ta (Kost) 6105/18).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 26 Ta 6029/23

    Berücksichtigung von Annahmeverzugsantrag neben Bestandsschutzantrag bei

    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 26 Ta 6028/19

    Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18) und 17 Ta (Kost) 6105/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23

    Entsprechende Anwendung des § 308 Abs 1 ZPO im Verfahren nach § 33 RVG -

    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 26 Ta 6213/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23

    Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen

    Ob unterschiedliche (prozessuale) Streitgegenstände vorliegen, ist danach für die Frage des Additionsverbots nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unerheblich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - 26 Ta 6234/21

    Berechnung des Gegenstandswerts - mehrere Kündigungen zum selben Zeitpunkt

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